Die Abweichung zwischen dem Dehnungsmeßsystem und einem Kalibriermaß wird in Abhängigkeit von der Längenänderung aufgetragen. Fällt ein Punkt in den grünen Bereich des Diagramms, liegt er innerhalb des zulässigen Bereichs, fällt er in den roten Bereich liegt er außerhalb des zulässigen Bereichs. Wenn für sinnvoll gewählte Längenänderungen alle Abweichungen im grünen Bereich aufgetragen werden, erfüllt das Meßgerät die Genauigkeitsklasse.
Die Genauigkeitsklasse 0.5 bedeutet, daß die Abweichung kleiner als 0.5 % des Meßwerts sein muß. Bei sehr kleinen Längenänderung kann eine prozentuale Grenze nicht von realen Meßsystemen erfüllt werden. Aus diesem Grund gilt für kleine Längenänderung nicht die prozentuale Grenze sondern eine absolute Grenze. Diese absolute Grenze gilt für Längenänderungen von 0 bis 300 µm, bei größeren Werten gilt die prozentuale Grenze. Die untenstehende Abbildung verdeutlicht die zur Kalibrierung herangezogenen Grenzen. Es wird ein Bereich von ± 3 x 0.5 µm (obere blaue rechteckige Fläche), sowie ein Bereich von ± 0.5 % (untere blaue dreieckige Fläche) vereint. Als Ergebnis entsteht die grüne Fläche, wie sie auch in der oberen Abbildung zu sehen ist.
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